BeDaS Wirtschafts- und Steuerberatung mbH
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HomeTeledienstgesetz Hinweis

    Gewinn ist so notwendig wie die Luft zum Atmen, aber es wäre schlimm, wenn wir nur wirtschaften würden, um Gewinn zu machen, wie es schlimm wäre, wenn wir nur leben würden, um zu atmen.

    Hermann J. Abs, 1901 - 1994; dt. Bankier


Ergänzungen gemäß §6 Teledienstgesetz:

Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen "Steuerberater" und "Steuerbevollmächtigter" wurden in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Rheinland-Pfalz) verliehen.

Die für die berufliche Tätigkeit als Steuerberater und Steuerbevollmächtigter notwendigen Rechtsgrundlagen sind:

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStBG)
  • Berufsordnung (BOStB)
  • Steuerberatergebührenverordnung (StGebV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingesehen werden oder unter folgenden Links:

www.sbk-rlp.de (Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz)
bzw.
www.bstbk.de (Bundessteuerberaterkammer)